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System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

Im Bereich der Krankenversicherung gibt es in vielen Ländern unterschiedliche Modelle, wie der umfassende Schutz der Bevölkerung ermöglicht werden kann. Während man beispielsweise in den Vereinigten Staaten seitens der Regierung bzw. durch den Staat an sich überhaupt nicht geschützt ist, sieht das in anderen Ländern völlig anders aus. Hier ist die Krankenversicherung Teil des Sozialversicherungssytems und sorgt zumindest für eine Grundabsicherung der Bürger. Dieses System herrscht auch in Deutschland vor, wo die gesetzliche Krankenversicherung neben der Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflege- und Unfallversicherung die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems darstellt. Dieses System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wird im Folgenden etwas näher erläutert. Vom Grundsatz her ist zunächst einmal jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Finanzierung der Krankenversicherung soll im Grunde ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten erfolgen, auch wenn das in der Praxis oftmals nicht zur Kostendeckung ausreicht. Erhält man als Angestellter jedoch ein bestimmtes Mindestbruttogehalt, kann man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung, die es unteranderem auch bei der Autoversicherung gibt, "austreten" und sich stattdessen privat krankenversichern lassen oder einen Urlaub, natürlich Lastminute mit Hund, gönnen.

Private Krankenversicherung gehört auch zum System

Auch die privaten Krankenversicherungen gehören zum System dazu, da sich manche Berufsgruppen wie Selbstständige, Politiker oder Freiberufler nicht gesetzlich versichern müssen, und somit die Auswahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben. Grundsätzlich gilt als Regel der gesetzlichen Krankenversicherung, dass man Leistungen erhält, wenn man zuvor auch Beiträge eingezahlt hat. Dabei wird anders als bei der privaten Krankenversicherung der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich auf der Basis des Bruttoeinkommens des Versicherten berechnet und nicht nach dem Alter, Gesundheitszustand oder sonstigen Kriterien. Zur Zeit beträgt der Beitrag je nach Krankenkasse zwischen 11 und 14 Prozent vom Bruttogehalt. Dieser Beitrag wird zur einen Hälfte vom Arbeitgeber getragen und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer. Dessen Anteil wird durch den Arbeitgeber monatlich automatisch vom Gehalt abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen. Damit der Beitrag summenmäßig begrenzt ist, hat man vor vielen Jahren eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Diese sagt aus, dass für ein Einkommen über dieser Grenze keine Beitragspflicht mehr besteht. Zum einen entgehen der Krankenversicherung dadurch natürlich Einnahmen, zum anderen möchte man den Kreis der Besserverdienenden damit "locken" sich nicht privat zu versichern, was ab einem nur geringfügig über der Beitragsbemessungsgrenze liegendem Verdienst möglich wäre. Aktuell befindet sich die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Bruttoverdienst von jährlich 43.200 Euro, was einem Monatsgehalt von 3.600 Euro entspricht.

Leistungen sind in den gesetzlichen Krankenversicherungen festgeschrieben

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hat nicht nur hinsichtlich der Finanzierung klare Richtlinien und Grundlagen, sondern auch im Bezug auf die zu erbringenden Leistungen. Diese sind den gesetzlichen Krankenkassen bis auf einen kleinen Spielraum fest vorgeschrieben und daher für jeden Versicherten gleich, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sich dieser versichert. Diese Tatsache der freien Wahl der Krankenkasse ist übrigens auch ein Teil des Krankenversicherungssystems in Deutschland. In Österreich ist dieses zum Beispiel nicht möglich, da der Versicherte dort an die am Wohnort befindliche Krankenkasse gebunden ist. Auch wenn sich viele Versicherte zum Teil heftig über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschweren, sorgt diese dennoch sehr umfangreich für die medizinische Grundversorgung der Bürger. Die Leistungen können natürlich aus Kostengründen nicht so weitreichend wie die der privaten Krankenversicherung sein, bieten aber dennoch einen Schutz in jedem Gesundheitsbereich. So werden beispielsweise alle notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen bezahlt und es besteht seitens des Versicherten freie Arztwahl, solange es sich um Schulmediziner handelt. Die Behandlungskosten von Heilpraktikern bzw. Homöopathen werden allerdings in den meisten Fällen nicht übernommen. Auch im Bereich der Zahnbehandlungen werden die Kosten weitestgehend übernommen, wenn der Patient beim Zahnersatz allerdings inzwischen auch einen recht hohen Eigenanteil zahlen muss. Daher empfiehlt sich für diesen Gesundheitsbereich auf jeden Fall eine Zahnzusatzversicherung. Neben den Behandlungskosten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch Vorsorgemaßnahmen wie beispielsweise notwendige Impfungen oder auch Vorsorgeuntersuchungen. Kann der Versicherte aufgrund einer Krankheit für längere Zeit nicht seiner Tätigkeit nachgehen, wird ab der 7. Krankheitswoche auch die Gehaltsfortzahlung übernommen, falls der Arbeitgeber diese nicht weiterhin übernimmt.