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Gesetzliche Krankenkassensysteme im Ausland

Das Gesundheitssystem basiert in Deutschland auf der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Absicherung der Bürger ist im Grundgesetz im Rahmen des Sozialversicherungssystems festgelegt. Das Krankenkassensystem in Deutschland ist so strukturiert, dass die gesetzlichen Krankenkassen alle Pflichtversicherten aufnehmen müssen. Ergänzend gibt es zudem noch die privaten Krankenkassen, in denen sich zumeist Besserverdiener oder bestimmte Berufsgruppen versichern. In vielen anderen europäischen Ländern basieren die Krankenversicherungssysteme auf einer ähnlichen Grundlage wie in Deutschland, aber dennoch gibt es Unterscheide, die mitunter eine große Auswirkung auf die Gesamtsituation der Krankenkassen haben. Im Folgenden soll anhand des Krankenversicherungssystems in der Schweiz und Österreich erläutert werden, wie das dortige System aussieht und evtl. auch, welche Verbesserungen man aus diesen Bereichen nach Deutschland übernehmen könnte. Die hierzulande bekannte Hunde Krankenversicherung ist auch in Österreich und in der Schweiz gültig.

Jeder Schweizer Bürger muss in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen

Wie bereits kurz erwähnt, müssen sich in Deutschland nur Angestellte bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Personen über dieser Einkommensgrenze oder Selbstständige, Ärzte und Politiker müssen keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, sodass dieses Geld den gesetzlichen Krankenkassen im Grunde "fehlt". Anders sieht es beispielsweise in der Schweiz aus. Hier ist es so, dass jeder Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen muss, auch Selbstständige und Freiberufler. Damit stehen den gesetzlichen Krankenkassen natürlich erhebliche Mehreinnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz muss jeder Bürger einen bestimmten Grundbeitrag zahlen, der anders als in Deutschland unabhängig vom Einkommen ist. Für diesen Grundbetrag erhält der Bürger dann eine bestimmte Grundversorgung. Möchte er nun noch weiterführende Leistungen in Anspruch nehmen hat er die Möglichkeit, diese durch zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge zu bekommen. Die Pro-Kopf Pauschale in der Schweiz liegt derzeit bei ca. 110 Euro im Monat, womit diese erheblich geringer ist, als es in Deutschland im Durchschnitt der Fall ist. Das Prinzip der Zusatzleistungen ist vergleichbar mit den in Deutschland üblichen privaten Krankenzusatzversicherungen. Der große Unterschied ist jedoch, dass diese zusätzlichen Beiträge in Deutschland den privaten Krankenkassen zu Gute kommen und in der Schweiz den gesetzlichen Krankenkassen zufließen. In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung. Ehepartner und Kinder sind also nicht automatisch beim Hauptversicherten mitversichert wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland der Fall ist, sondern für diese Personen muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grunde kann der gesamte Beitrag für Familien für die gesetzliche Krankenversicherung der Schweiz von der Summe her größer sein als in Deutschland.

In Österreich sind alle Angestellten, Selbstständigen und Freiberufler pflichtversichert

Auch in Österreich ist das System der gesetzlichen Krankenversicherung etwas anders aufgebaut als in Deutschland. Es sind hier alle Angestellten, aber auch die Selbstständigen und Freiberufler pflichtversichert. Die Angestellten dürfen sich dabei ihre Krankenkasse nicht selber auswählen, wie es in Deutschland üblich ist, sondern die zuständige Krankenkasse wird jeweils durch den Wohnort bestimmt. Selbstständige haben allerdings die freie Wahl der Krankenkasse. Anders als in der Schweiz gibt es in Österreich wie auch in Deutschland die Möglichkeit sich im Rahmen der Familienversicherung krankenversichern zu lassen. Dadurch das das Gesundheitssystem in Österreich nicht nur durch die Beiträge der Krankenversicherten finanziert wird, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auch vom Staat bezuschusst wird, ist der Beitragssatz für die Versicherten erheblich niedriger, als es in Deutschland der Fall ist. Der Gesamtbeitragssatz für Arbeitnehmer liegt zur Zeit bei ca. 7,30 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte teilen. Damit beträgt der Beitragssatz nur rund 50 Prozent des in Deutschland gültigen Satzes. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich ist in der Form "gedeckelt", dass dieser nur bis zu einer gewissen Einkommenshöhe berechnet wird. Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 3.540 für Angestellte und 4.235 Euro für Selbstständige.

Die Krankenkassensysteme der Schweiz, Österreich und Deutschland sind relativ ähnlich

Wenn man die Krankenkassensysteme in den Nachbarländern mit dem System in Deutschland vergleicht, kann man also viele Gemeinsamkeiten entdecken, aber auch einige Unterschiede. Trotz dieser Unterschiede sind die Systeme an sich doch relativ ähnlich. Ein ganz anderes Krankenversicherung herrscht zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, denn dort gibt es keine Pflichtversicherung, sondern jeder Bürger ist für seine Krankenversicherung selber verantwortlich.