Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Grundsätzlich basiert das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland auf der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung zum Einen, und zudem auf der privaten Krankenversicherung als Ergänzung bzw. Alternative zum Anderen. Die Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen. Diese sind für die Kostenübernahme im gesamten Gesundheitsbereich verantwortlich. Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich oftmals in der Kritik stehen, ist das Leistungsangebot doch sehr umfangreich und zum größten Teil auch gesetzlich festgelegt. Dabei umfassen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei weitem nicht nur die Erstattung von ambulanten Behandlungskosten für den Versicherten, sondern gehen weitreichender auch in viele andere Gesundheitsbereiche über. Versicherungen vergleichen ist hier das Stichwort. Gerade bei den Leistung gibt es von Krankenversicherung zu Krankenversicherung deutliche Unterschiede.
Zu den Leistungen gehören die Kostenübernahmen aller medizinisch notwendigen Behandlungen
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die übrigens im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt sind, gehört zunächst einmal die Kostenübernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungen eines Patienten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung ambulant von einem Allgemeinmediziner oder Facharzt durchgeführt werden, oder im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Zu den ärztlichen Behandlungen zählen im Übrigen auch Vorsorgeuntersuchung und Präventivmaßnahmen, die zur Vermeidung von Gesundheitsschäden beitragen können. Die Früherkennung gehört also auch zu den Aufgaben und Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen werden müssen. Neben der Behandlung übernimmt die Krankenkasse auch alle Kosten für Heilmittel, Verbandsmittel oder rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden allerdings nicht (mehr) erstattet und zudem müssen die meisten Patienten eine Zuzahlung zu den verschriebenen Arzneimitteln leisten. Im Rahmen des so genannten Sozialversicherungsabkommen genießen Sie im Rahmen der Krankenversicherung auch in vielen europäischen Ländern Krankenversicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Auslandsbehandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie auch im Inland angefallen wären, es sei denn, die Behandlung ist auch medizinischer Sicht ausschließlich im Ausland möglich. In diesem Falle kann die Krankenkasse auch diese höheren Kosten erstatten.
Aufklärung über Krankheiten und Risikovermeidung
Eine wichtige Aufgabe der gesetzlichen Krankenkasse ist es zudem, Aufklärung über Krankheiten und Risikovermeidung zu betrieben. Sie soll die Versicherten bei Fragen rund um die Gesundheit unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele Krankenkassen bieten inzwischen auch Gesundheitskurse oder Ernährungsberatungen an, um den Versicherten aktiv zu einer gesunderen Lebensweise zu führen. Falls ein Patient seine Hausarbeit vorübergehend aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selber vollständig verrichten kann, wird von der gesetzlichen Krankenkasse eine so genannte häusliche Krankenpflege bestellt. Das Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, dem Patienten eine Behandlung im Krankenhaus zu ersparen oder die Zeit dort zu verkürzen. Dieses ist natürlich in beidseitigem Interesse, da auch die Kosten für die Krankenkasse für einen Krankenhausaufenthalt deutlich höher sind, als eine Pflegekraft zu bezahlen. Die Häusliche Krankenpflege übernimmt die Grundpflege (Waschen und Betten), die Behandlungspflege (Injektionen verabreichen, Blutdruck messen etc.) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Essen zubereiten, Einkaufen). Allerdings besteht nur dann ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn sonst Niemand mit in der Wohnung des Patienten lebt, der die Pflege übernehmen könnte.
Übernahme der Kosten bei Zahnbehandlungen
Zu den weiteren wichtigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören natürlich die Übernahme der Kosten bei Zahnbehandlungen und auch bei Zahnersatz. Allerdings werden die Kosten für den Zahnersatz nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern der Patient hat hier einen Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt bei optimal gepflegtem Bonusheft 35 Prozent der Kosten. Auch die Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen werden nicht vollständig übernommen, allerdings mit ca. 80 Prozent der weitaus größte Teil. Während die meisten Leistungen der Krankenkassen aus Sachleistungen bestehen, hat der Versicherte im Rahmen des Krankengeldes auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Geldleistungen. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt zunächst der Arbeitgeber den Lohn über sechs Wochen hinweg weiter. Anschließend übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld beträgt bei Arbeitnehmern 70% Bruttoarbeitsentgelts, allerdings höchstens 90% des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld wird maximal für eine Dauer von 78 Monaten gezahlt, danach müsste der Versicherte eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen um weiterhin Leistungen zu erhalten.